Die Untersuchung habe keine Hinweise auf eine systematische Umwandlung von Leerwohnungen in möblierte Mietwohnungen nach der Einführung der Mietpreisbremse geliefert, hieß es aus dem Bundesjustizministerium. Außerdem habe sich gezeigt, dass es in der Rechtspraxis gewisse Unsicherheiten gebe in der Frage, wann der mietrechtliche Ausnahmetatbestand der Vermietung von Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch anwendbar sei. Auch könnten die Möglichkeiten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für möblierte Wohnungen verbessert werden. Inwieweit hier gesetzgeberische Maßnahmen sinnvoll wären, werde das Ministerium auf Grundlage der Untersuchung nun prüfen.
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Im vergangenen Jahr wohnten der Untersuchung zufolge rund 51 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren zur Miete. 14 Prozent der Mietwohnungen seien vom Vermieter teilweise oder vollständig möbliert gewesen, heißt es in der Untersuchung, die sich unter anderem auf eine repräsentative Umfrage stützt. Besonders hoch sei der Anteil von Gemeinden mit einem hohen Anteil an Inseraten möblierter Wohnungen im Süden Deutschlands. Ein Grund für die Vermietung möblierter Wohnungen sei, dass sich die Besitzer den kurzfristigen Zugriff auf die Wohnung sichern wollten – etwa zum Einzug der Kinder während des Studiums, als Wohnsitz im Alter oder nach der Rückkehr aus dem Ausland.