Homework und Homeoffice: Steuerliche Entlastung
Ab dem 1.1.2023 wurde die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für „Homeoffice“ und „Homework“ neu geregelt. Bisher können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe abgesetzt…