Oft entstehen neue Maklergebühren, um eine veränderte Gesetzeslage zu umgehen. Im Jahr 2015 wurde das Bestellerprinzip bei Makleraufträgen für Mietwohnungen eingeführt. Danach zahlte nur derjenige eine Provision, der den Makler beauftragt hatte. Meist struggle das nach dieser Gesetzesänderung der Verkäufer der Immobilie.
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Um auch von Mietinteressenten Geld kassieren zu können, verlangte ein Stuttgarter Makler für Besichtigungen in der Gruppe 35 Euro und für Einzelbesichtigungen 50 Euro. Der Mieterverein mahnte den Makler wegen der Gebühren ab. Das Stuttgarter Landgericht hielt das Geschäftsmodell, für Besichtigungen Geld zu verlangen, ebenfalls für unzulässig.