So. Mai 19th, 2024


Damit der Lebensmittelpunkt weiterhin im anderen Ort liegt, dem Heimatort, muss der Steuerzahler dort einen eigenen Haushalt führen und sich daran finanziell beteiligen. Wohnt dort beispielsweise der Relaxation der Familie, ist das meist unproblematisch. Alleinstehende hingegen müssen nachweisen, dass sie dem Ort noch verbunden sind – durch Freundschaften, Vereinszugehörigkeiten oder andere Engagements. Gibt es im Durchschnitt wenigstens zwei Heimfahrten monatlich, reicht das dem Finanzamt auch ohne weitere Nachweise normalerweise als Beleg für die Heimatverbundenheit aus.

Von admin

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