Wer eine Immobilie verkauft, muss zwingend einen Energieausweis vorlegen. Bei vielen Immobilienangeboten heißt es, er wäre in Arbeit. Käufer sollten aber nicht freiwillig darauf verzichten, sondern vielmehr darauf bestehen. Nur dann erhält er einen Vergleichswert für den Energiehunger einer Immobilie, vor allem was den kostspieligen Heizbedarf betrifft. Aber Achtung: Es gibt zwei Varianten, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Letzterer informiert nur darüber, wie viel Energie die vorherigen Bewohner im Durchschnitt von drei Jahren verbraucht haben – und das ist abhängig, von ihrem individuellen Heizverhalten. Der Bedarfsausweis richtet sich nur nach Gebäudesubstanz und Durchschnittswitterung und ist objektiver.