Zugriff aufs Konto, Verträge verwalten oder medizinische Entscheidungen treffen: Wer nicht möchte, dass ein Fremder diese Befugnisse erhält, sollte eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Selbst Ehe- und Lebenspartner haben nämlich in Notfällen nur sechs Monate lang das Recht, Entscheidungen für den anderen zu treffen, und dies auch nur in Gesundheitsfragen. Wer nicht vorsorgt, bekommt, wenn er sich nicht selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, vom Gericht einen Betreuer an die Seite gestellt.