Die Antwort vom WiWo Coach, Anwalt Alexander Birkhahn: Gehaltsansprüche von Arbeitnehmern können grundsätzlich als Geldforderungen auch an Dritte, zum Beispiel Banken, abgetreten werden. Eine Ausnahme besteht für solche Teile des Gehalts, die nicht gepfändet werden dürfen. Dabei geht es etwa um Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenzen, additionally dem notwendigen Selbstbehalt eines jeden Arbeitnehmers. Diese Gehaltsansprüche abzutreten, ist unzulässig und damit unwirksam.