Weil die bisherigen Steuerregeln das nicht gewährleisteten, sind nun Anpassungen nötig. Bereits beschlossen und per Gesetz umgesetzt ist, dass Rentenbeiträge ab diesem Jahr voll steuermindernd berücksichtigt werden. Mit dem neuen Gesetz, das den Namen Wachstumschancengesetz tragen soll, kommt eine zweite, bereits angekündigte Maßnahme hinzu: Künftig soll der steuerpflichtige Anteil der Rente bei Neurentnern jedes Jahr nur um 0,5 Prozentpunkte steigen, statt bislang vorgesehener 1,0 Prozentpunkte. Eine volle Besteuerung der Rente trifft daher erst Neurentner von 2058 an, statt wie ursprünglich geplant ab 2040.