Der heutige Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen geht auf zwei ursprünglich separate Töpfe zurück: eine seit 1999 aufgebaute Versorgungsrücklage und einen seit 2006 gespiesenen Versorgungsfonds. Erst seit 2016 sind beide Töpfe im Pensionsfonds vereinigt. Das Konzept hinter dem Versorgungsfonds sah ursprünglich vor, dass damit die Pensionen aller ab 2006 eingestellten Beamten zu 70 Prozent finanziert werden sollten. Der Relaxation muss ohnehin aus Steuermitteln fließen. Doch der Landesrechnungshof kritisierte jüngst, dass die vorhandenen Mittel und Zuführungen schon dafür nicht reichten. Die unzureichende Vorsorge werde absehbar zu Mehrbelastungen in künftigen Haushalten führen, conflict im Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshof zu lesen.
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Die Auseinandersetzung in Nordrhein-Westfalen illustriert ein bundesweites Downside. Erst ab Mitte der 1990er-Jahre wurde begonnen, Rücklagen für die späteren Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten zu bilden. Vorreiter conflict Rheinland-Pfalz, das mit seinem ab 1996 gefüllten Topf ursprünglich sogar die komplette Versorgung aller ab 1996 eingestellten Beamten absichern wollte.