Wer regulär dieses Jahr in Rente startet, additionally sein Regelrentenalter erreicht hat und die erste Rente bezieht, der profitiert vom Sondereffekt automatisch. Beginnt die Rente regulär hingegen erst später, kommt der Sondereffekt nur zum Tragen, wenn für dieses Jahr eine Frührente beantragt wird. Damit das klappt, müssen Rentenversicherte spätestens im Dezember eine Frührente beziehen können: Dafür müssten sie Anfang Dezember wenigstens 63 Jahre alt sein und 35 relevante Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben – damit ist zumindest eine abschlagspflichtige Frührente im Dezember möglich.
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Der Bundesverband der Rentenberater empfiehlt, den Sondereffekt mit einem sogenannten Kombiantrag auszunutzen. Dabei beantragen Rentenversicherte für den Dezember 2023 nur eine Teilrente, hier als abschlagspflichtige Frührente. Teilrenten können ab zehn Prozent frei gewählt werden. Mit einer zehnprozentigen Teilrente bekommen Rentner dann nur ein Zehntel des normalen Frührentenniveaus zu diesem Zeitpunkt. Das klingt schlecht.