Sa. Apr 13th, 2024



Zuteilung der Aktien der Hewlett-Packard Enterprise Company

Bild: mauritius photographs / imageBROKER / Markus Brunner
Bei einem Aktiensplit stellt sich die Frage nach der Kapitalertragsteuer.

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Aktionäre der Hewlett-Packard Firm (HPC) durch die Ausgabe der Aktien der Hewlett-Packard Enterprise Firm (HPE) keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt haben.

Aktiensplit ist nicht steuerpflichtig 

Im Jahr 2015 führte die HPC eine Kapitalmaßnahme durch. Sie änderte zum 31.10.2015 ihren Namen in Hewlett-Packard Integrated (HPI) und übertrug zum 01.11.2015 ihr Unternehmenskundengeschäft im Wege eines so genannten “Spin-offs” auf eine Tochtergesellschaft, die HPE. Die Aktionäre erhielten für eine alte Aktie der HPC eine Aktie der umbenannten Gesellschaft HPI und zusätzlich eine Aktie der HPE. Für die Aktie der HPI wurde von einer internationalen Agentur eine neue internationale Wertpapiernummer (ISIN) erteilt.

Strittig warfare, ob hier ein steuerfreier Aktiensplit vorlag. Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zuteilung der Aktien der HPE kein steuerpflichtiger Vorgang ist.

FG Düsseldorf, Urteil v. 29.1.2019, 13 Okay 2119/17 E, Pressemeldung v. 2.4.2019

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