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Als der Bundestag im November das „Zukunfts-Finanzierungs-Gesetz“ beschloss, da fand sich aus Bankensicht nicht nur eine große Überraschung darin (siehe –> Adhoc-Schlag gegen Kreditbanken: Restschuld-Versicherung steht vorm Aus) – sondern auch eine kleine. Hintergrund: Eine Brüsseler Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten bekanntlich zur Einrichtung eines Vergleichsportals für Zahlungskonten. Hierzulande allerdings hakt der Prozess seit Jahren, mit der Folge, dass die Politik letztlich die Bafin mit dem Aufbau der Web site beauftragte.
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