WirtschaftsWoche: Herr Fouquet, viele Wohneigentümer, die in einer Gemeinschaft organisiert sind, glauben, sie könnten mit ihrer Immobilie machen, was sie wollen. Der BGH sieht das anders.
Oliver Fouquet: Die Richter haben klar gestellt, dass Eigentümer, die ein Anrecht auf Zustimmung zu einer Baumaßnahme haben, dennoch einen Beschluss benötigen. In dem Fall steht dem Bauherrn ein Sondernutzungsrecht für den Garten zu. Dennoch hätte er der Gemeinschaft seine Pläne für den Pool offenlegen und diese um Zustimmung durch Beschluss bitten müssen, so der BGH.