Überraschend kam das nicht. Die Airline steckt schon lange in wirtschaftlichen Problemen, die sich durch die Coronapandemie noch verschärften. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte SAS daher Gläubigerschutz nach Kapitel elf („Chapter 11“) des US-Insolvenzrechts beantragt. Warum US-Recht, obwohl SAS in Stockholm sitzt? „Unternehmen brauchen ein sogenanntes COMI, ein Middle of Most important Curiosity, in den USA, um ein solches Verfahren durchführen zu können“, erklärt Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Bei internationalen Fluggesellschaften ist das oft der Fall.