dem Grundsatzurteil über sog. Cum-Ex-Geschäfte | Steuern
Der BFH hat klargestellt, dass ein steuerbefreiter Pensionsfonds nur dann einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) hat, wenn er Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer “einbehalten und abgeführt”…