Cum/Ex-Geschäfte eventuell immer noch möglich | Steuern
Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich. So erklärte Professor Christoph Spengel (Universität Mannheim)…