Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch nach 15 Monaten
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist unter anderem geregelt, dass Erholungsurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss und eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nur aus dringenden Gründen statthaft…