Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch | Steuern
Bild: mauritius photographs / imageBROKER / Markus Brunner Dem Cum-cum-Geschäftsmodell erteilte das Hessische FG eine Absage. Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich.…