Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, nonetheless und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und sogar auch die Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
Bei den Kontenabrufen sind zwei Formen und Wege zu unterscheiden:
- Steuerliche Kontenabrufe: Finanz- und Sozialbehörden können Kontenabfragen über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) starten (§ 93 Abs. 7 und 8 AO). Diesen Weg nutzen neben den Finanzämtern auch Gerichtsvollzieher und Jugendämter sowie die Vollstreckungsbehörden von Bund und Ländern.
- Strafrechtliche Kontenabrufe: Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften dürfen ebenfalls Konten und ihre Besitzer aufspüren und nutzen dazu die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sowie die Zollfahndungsstellen gehen über die BaFin (§ 24c KWG).
Einen neuen zweifelhaften Rekord gibt es für das Jahr 2023 bei den Kontenabfragen: Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter haben im vergangenen Jahr mit ihren heimlichen Kontenabfragen den Vorjahresrekord nochmals um über 260.000 überschritten! Es waren sage und schreibe 1.403.581 Abfragen (Vorjahr: 1.142.946)!
Beim Begin im Jahre 2005 waren es gerade mal 8.700. Doch selbst dieser unrühmliche Rekord ist noch nicht die ganze Wahrheit: Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 431.843 Kontenabrufe (Vorjahr: 391.565) vorgenommen.
Insgesamt sind dies 1.835.424 heimliche Kontenabfragen (Vorjahr: 1.534.511) – über 300.000 Abfragen mehr als im Jahr zuvor. Das heißt: An jedem der 220 Arbeitstage wurden durchschnittlich rund 8.300 Bürger ausgeforscht. Und das sind über 1.300 Bürger mehr als im Vorjahr!
Anzahl der Kontenabfragen | ||||
Kontenabrufe durch | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
1. Bundeszentralamt für Steuern | 1.014.704 | 1.140.580 | 1.142.946 | 1.403.581 |
davon
– Finanzbehörden – Sozialbehörden davon Gerichtsvollzieher |
225.082 789.622 666.282 |
285.536 855.044 685.162 |
293.922 849.024 655.437 |
211.748 900.196 844.427 |
2. Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht |
289.861 |
352.138 |
391.565 |
431.843 |
davon
– Finanzbehören – Zollbehörden – Ploizeibehörden – Staatsanwaltsch. – BaFin – Sonstige |
15.667 14.057 219.754 39.375 235 773 |
16.896 12.712 279.106 42.181 509 734 |
17.100 12.784 316.580 43.633 693 775 |
18.318 15.683 349.531 46.912 577 822 |