Viele Minderheitsaktionäre, die dem Unternehmen jahrelang verbunden waren, sehen das anders. Sie glauben: Leoni hätte noch die Kurve gekriegt. Sie ärgern sich darüber, auf welche Weise das Administration sie über die geplante Restrukturierung informiert hat – und suchen nach Möglichkeiten, ihre Enteignung noch abzuwenden.
Für eine Restrukturierung nach StaRUG ist nicht zwingend ein Hauptversammlungsbeschluss nötig. Es genügt ein Termin bei Gericht. Dort wird dann über den Plan abgestimmt. Wer seine Stimme abgeben will, muss persönlich erscheinen. Dafür muss man von dem Termin allerdings erst einmal erfahren.
Lesen Sie auch: Was kann das neue Sanierungs-Verfahren StaRUG?
Am 9. Mai habe das Restrukturierungsgericht Nürnberg den Termin auf www.restrukturierungsbekanntmachung.de veröffentlicht, teilt Leoni mit. Am 12. Mai sei er through Bundesanzeiger und Unternehmensmitteilung bekannt gemacht worden. Am gleichen Tag habe man einen Hyperlink zur Termineinladung auf eine europäische Plattform für Aktionärsinformationen gestellt, zur Weiterleitung über die Verwahrgesellschaft Clearstream. Was es nicht gab: einen Transient an die Aktionäre. Viele von ihnen fühlen sich deshalb schlecht informiert. Teils haben sie nach eigenen Angaben von dem Restrukturierungsplan erst aus der Presse erfahren.