Exklusiv
Ein Satzungsfehler hat bei der PSD Financial institution Rhein-Ruhr zu einem drohenden Kapitalengpass geführt. Hintergrund ist eine Standardklausel, wonach bei einem Genossenschaftsinstitut sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat einer Auszahlung von Geschäftsguthaben an Mitglieder zustimmen müssen. Laut Recherchen von Finanz-Szene hatte das Düsseldorfer Institut (Bilanzsumme: immerhin 4,4 Mrd. Euro) den Passus schon vor Jahren gestrichen – obwohl die Regel regulatorisch extrem wichtig ist. Denn: Ohne die zumindest theoretische Möglichkeit, eine Auszahlung im Zweifel auch mal verweigern zu können, dürfen genossenschaftliche Banken ihre Geschäftsguthaben nicht zum Kernkapital rechnen.
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