Haftung – Financial Of Tips https://financialoftips.com Financial Of Tips Fri, 24 Feb 2023 15:01:35 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 230741881 “Cum-Ex-Geschäfte”: Klage gegen Deutsche Financial institution abgewiesen | Steuern https://financialoftips.com/cum-ex-geschaefte-klage-gegen-deutsche-financial-institution-abgewiesen-steuern/ https://financialoftips.com/cum-ex-geschaefte-klage-gegen-deutsche-financial-institution-abgewiesen-steuern/#respond Fri, 24 Feb 2023 15:01:35 +0000 https://financialoftips.com/2023/02/24/cum-ex-geschaefte-klage-gegen-deutsche-bank-abgewiesen-steuern/


"Cum-Ex-Geschäfte": Klage gegen Deutsche Bank abgewiesen

Bild: mauritius photos / imageBROKER / Markus Brunner
Bei “Cum-Ex-Geschäften” wurde Kapitalertragssteuer in Millionenhöhe nicht abgeführt.

Das LG Frankfurt am Most important hat die Klage der Hamburger Privatbank M.M. Warburg abgewiesen und entschieden, dass die Deutsche Financial institution als Depotbank im Rahmen sog. “Cum-Ex-Geschäfte” nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern genommen werden kann.

Vor dem LG Frankfurt am Most important wurde eine Zivilklage der Privatbank Warburg gegen die Deutsche Financial institution im Rahmen sog. Cum-Ex-Geschäfte verhandelt. Die Privatbank versuchte, die Deutsche Financial institution im Rahmen eines sog. Gesamtschuldnerausgleichs in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragsteuer zu nehmen. 

Cum-Ex-Geschäfte und Kapitalertragssteuer

In den Jahren 2007 bis 2011 agierte die Deutsche Financial institution rund um den Dividendenstichtag als Depotbank bei rund 400 Aktientransaktionen der Privatbank Warburg. Die Privatbank Warburg kaufte die Aktien vor dem jeweiligen Dividendenstichtag mit (“cum”) Dividendenanspruch. Das Dividendenrecht erhielt sie aber erst nach dem Dividendenstichtag (“ex”). Hierfür wurde ihr eine Kompensation gutgeschrieben. Die Privatbank führte keine Kapitalertragsteuer ab, ließ sich diese jedoch auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen. Deshalb forderte zu einem späteren Zeitpunkt das Finanzamt die Kapitalertragsteuer i. H. von rund 167 Mio. Euro von der Privatbank Warburg ein. 

Klage wurde abgewiesen

In der Klage vor dem LG Frankfurt am Most important begehrte die Privatbank Warburg nun erfolglos von der Deutschen Financial institution einen Ausgleich für diese Steuerschulden.

Steuerschuldnerin conflict die Privatbank Warburg

Das LG wies die Klage ab und begründete dies wie folgt: “Originärer Steuerschuldner conflict die Klägerin”, so die Kammer. “Grundsätzlich hat der Steuerschuldner seine Steuerschuld endgültig selbst zu tragen.” Das Gericht erkannte zwar an, dass die Deutsche Financial institution aufgrund ihrer Rolle als Depotbank des Aktienverkäufers grundsätzlich eine Pflicht gehabt hätte, die Kapitalertragsteuer auf die Aktienverkäufe an den Fiskus abzuführen. Dies begründe aber keine Ausgleichspflicht der Deutschen Financial institution gegenüber der Warburg Financial institution als primärer Steuerschuldnerin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

LG Frankfurt am Most important, Urteil v. 23.9.2020, 2-18 O 386/18

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