Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend
Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehöriger, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Artwork gemäß § 33a Abs. 1 EStG…