Erstattungsüberhang durch Kirchen-Abgeltungsteuer | Steuern
Gezahlte Kirchensteuer ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, soweit sie als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer…