Steuerhinterziehung – Financial Of Tips https://financialoftips.com Financial Of Tips Wed, 20 Dec 2023 21:14:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 230741881 Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung in Sachen Cum-Ex Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Information 13.11.2023 Staatsanwaltschaft München I Die Staatsanwaltsschaft München I hat Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Mio. EUR in Sachen Cum/Ex erhoben.mehr no-content https://financialoftips.com/anklageerhebung-wegen-steuerhinterziehung-in-sachen-cum-ex/ Wed, 20 Dec 2023 21:14:37 +0000 https://financialoftips.com/anklageerhebung-wegen-steuerhinterziehung-in-sachen-cum-ex/

Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung in Sachen Cum-Ex

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Information
13.11.2023
Staatsanwaltschaft München I

Die Staatsanwaltsschaft München I hat Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Mio. EUR in Sachen Cum/Ex erhoben.mehr

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Schaden durch “Cum-Ex”-Offers größer als gedacht | Steuern https://financialoftips.com/schaden-durch-cum-ex-offers-groesser-als-gedacht-steuern-2/ Fri, 30 Jun 2023 13:35:50 +0000 https://financialoftips.com/schaden-durch-cum-ex-deals-groesser-als-gedacht-steuern/

Der Schaden für die Staatskasse durch dubiose “Cum-Ex”-Steuergeschäfte ist Medieninformationen zufolge deutlich höher als angenommen. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 55,2 Mrd. EUR.

Das haben Untersuchungen des Recherchezentrums “Correctiv” ergeben, an denen unter anderem das ARD-Magazin “Panorama”, die Wochenzeitung “Die Zeit” und “Zeit On-line” beteiligt waren. Betroffen sind demnach neben Deutschland mindestens 10 weitere europäische Länder.

Von einem “Beutezug” durch Europa auf Kosten der Steuerzahler struggle die Rede. Allein deutschen Finanzämtern seien nach Berechnungen des Steuerexperten Christoph Spengel von der Universität Mannheim zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen. Dem “Mannheimer Morgen” (Freitag) sagte der Wissenschaftler, der deutsche Staat habe jahrelang tatenlos zugesehen, dass er “wie eine Weihnachtsgans ausgenommen” worden sei. Die Politiker hätten den Schaden jahrelang kleingeredet.

Behörden sind 418 Fallkomplexe bekannt

Dem BMF und dem Bundeszentralamt für Steuern sind bisher für Deutschland 418 Fallkomplexe mit einem Volumen von 5,7 Mrd. EUR bekannt, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht (SPD) mit. Die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe zudem Kenntnis von aktuell 72 “Cum-Ex”-verdächtigen Geschäften. Hinzu kämen weitere noch zu prüfende 19 Verdachtsfälle. 

Bei den umstrittenen Geschäften schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (“cum”) und ohne (“ex”) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Diese ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar struggle, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag wurden mehrfach ausgestellt, obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Die Folge: Finanzämter erstatteten dadurch mehr Steuern, als sie zuvor eingenommen hatten.

2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen

Das Thema wurde auch Thema eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. Laut “Correctiv” soll Deutschland die anderen europäischen Länder zudem erst 2015 vor den Umgehungsgeschäften gewarnt haben, obwohl es laut den Rechercheergebnissen bereits seit 2002 Bescheid gewusst habe. An den Recherchen waren 19 Medien aus 12 Ländern beteiligt.

Das BMF betonte hierzu am Donnerstag in Berlin, man habe sehr wohl in der Vergangenheit various Staaten, “auch auf deren Nachfrage hin, über die Verfahrensweise bei “Cum-Ex”-Geschäften informiert”. Eine Liste mit dem genauen Datum der jeweiligen Info konnte auf Nachfrage aber nicht vorgelegt werden – das Ministerium verwies auf Vertraulichkeit gegenüber EU-Partnern.

Ermittlungen hessischer Behörden

In Deutschland gingen besonders die hessischen Behörden bisher gegen die umstrittenen Geschäfte vor. Die Finanzverwaltung habe bislang in 32 Steuerfällen ermittelt, sagte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). “In 10 Fällen sind die Prüfungen abgeschlossen. 770 Millionen Euro, die dem Staat entzogen wurden, konnten wir bereits wieder für das Gemeinwesen verbuchen.” Insgesamt wird der Schaden durch “Cum-Ex”-Geschäfte in Hessen auf rund 1,3 Mrd. EUR durch mehrfach und damit zu Unrecht geltend gemachte Kapitalertragsteuer beziffert.

Im Mai hatte die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft die bundesweit erste Anklage wegen “Cum-Ex” erhoben. Die Strafverfolger werfen einem aus Hessen stammenden Anwalt sowie 5 ehemaligen Mitarbeitern der Hypovereinsbank schwere Steuerhinterziehung vor. Darauf stehen bis zu 10 Jahre Haft. Es geht um eine Summe von intestine 113 Milo. EUR. Abgewickelt wurden die Offers laut Staatsanwaltschaft über die Gesellschaft eines inzwischen verstorbenen Privatinvestors.

Der Anwalt, der mittlerweile in der Schweiz lebt und früher in der hessischen Finanzverwaltung arbeitete, soll “die Steuerhinterziehung auf Foundation von “Cum-Ex”-Geschäften als Geschäftsmodell für Privatkunden maßgeblich entwickelt und sich auch um die Akquise des Traders gekümmert habe”». Über die Zulassung der Anklage beim Landgericht Wiesbaden ist noch nicht entschieden.

dpa

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Schaden durch “Cum-Ex”-Offers größer als gedacht | Steuern https://financialoftips.com/schaden-durch-cum-ex-offers-groesser-als-gedacht-steuern/ https://financialoftips.com/schaden-durch-cum-ex-offers-groesser-als-gedacht-steuern/#respond Tue, 28 Feb 2023 11:00:03 +0000 https://financialoftips.com/2023/02/28/schaden-durch-cum-ex-deals-groesser-als-gedacht-steuern/

Der Schaden für die Staatskasse durch dubiose “Cum-Ex”-Steuergeschäfte ist Medieninformationen zufolge deutlich höher als angenommen. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 55,2 Mrd. EUR.

Das haben Untersuchungen des Recherchezentrums “Correctiv” ergeben, an denen unter anderem das ARD-Magazin “Panorama”, die Wochenzeitung “Die Zeit” und “Zeit On-line” beteiligt waren. Betroffen sind demnach neben Deutschland mindestens 10 weitere europäische Länder.

Von einem “Beutezug” durch Europa auf Kosten der Steuerzahler conflict die Rede. Allein deutschen Finanzämtern seien nach Berechnungen des Steuerexperten Christoph Spengel von der Universität Mannheim zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen. Dem “Mannheimer Morgen” (Freitag) sagte der Wissenschaftler, der deutsche Staat habe jahrelang tatenlos zugesehen, dass er “wie eine Weihnachtsgans ausgenommen” worden sei. Die Politiker hätten den Schaden jahrelang kleingeredet.

Behörden sind 418 Fallkomplexe bekannt

Dem BMF und dem Bundeszentralamt für Steuern sind bisher für Deutschland 418 Fallkomplexe mit einem Volumen von 5,7 Mrd. EUR bekannt, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht (SPD) mit. Die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe zudem Kenntnis von aktuell 72 “Cum-Ex”-verdächtigen Geschäften. Hinzu kämen weitere noch zu prüfende 19 Verdachtsfälle. 

Bei den umstrittenen Geschäften schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (“cum”) und ohne (“ex”) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Diese ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar conflict, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag wurden mehrfach ausgestellt, obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Die Folge: Finanzämter erstatteten dadurch mehr Steuern, als sie zuvor eingenommen hatten.

2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen

Das Thema wurde auch Thema eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. Laut “Correctiv” soll Deutschland die anderen europäischen Länder zudem erst 2015 vor den Umgehungsgeschäften gewarnt haben, obwohl es laut den Rechercheergebnissen bereits seit 2002 Bescheid gewusst habe. An den Recherchen waren 19 Medien aus 12 Ländern beteiligt.

Das BMF betonte hierzu am Donnerstag in Berlin, man habe sehr wohl in der Vergangenheit various Staaten, “auch auf deren Nachfrage hin, über die Verfahrensweise bei “Cum-Ex”-Geschäften informiert”. Eine Liste mit dem genauen Datum der jeweiligen Data konnte auf Nachfrage aber nicht vorgelegt werden – das Ministerium verwies auf Vertraulichkeit gegenüber EU-Partnern.

Ermittlungen hessischer Behörden

In Deutschland gingen besonders die hessischen Behörden bisher gegen die umstrittenen Geschäfte vor. Die Finanzverwaltung habe bislang in 32 Steuerfällen ermittelt, sagte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). “In 10 Fällen sind die Prüfungen abgeschlossen. 770 Millionen Euro, die dem Staat entzogen wurden, konnten wir bereits wieder für das Gemeinwesen verbuchen.” Insgesamt wird der Schaden durch “Cum-Ex”-Geschäfte in Hessen auf rund 1,3 Mrd. EUR durch mehrfach und damit zu Unrecht geltend gemachte Kapitalertragsteuer beziffert.

Im Mai hatte die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft die bundesweit erste Anklage wegen “Cum-Ex” erhoben. Die Strafverfolger werfen einem aus Hessen stammenden Anwalt sowie 5 ehemaligen Mitarbeitern der Hypovereinsbank schwere Steuerhinterziehung vor. Darauf stehen bis zu 10 Jahre Haft. Es geht um eine Summe von intestine 113 Milo. EUR. Abgewickelt wurden die Offers laut Staatsanwaltschaft über die Gesellschaft eines inzwischen verstorbenen Privatinvestors.

Der Anwalt, der mittlerweile in der Schweiz lebt und früher in der hessischen Finanzverwaltung arbeitete, soll “die Steuerhinterziehung auf Foundation von “Cum-Ex”-Geschäften als Geschäftsmodell für Privatkunden maßgeblich entwickelt und sich auch um die Akquise des Buyers gekümmert habe”». Über die Zulassung der Anklage beim Landgericht Wiesbaden ist noch nicht entschieden.

dpa

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Cum/Ex-Geschäfte eventuell immer noch möglich | Steuern https://financialoftips.com/cum-ex-geschaefte-eventuell-immer-noch-moeglich-steuern/ https://financialoftips.com/cum-ex-geschaefte-eventuell-immer-noch-moeglich-steuern/#respond Fri, 24 Feb 2023 19:27:59 +0000 https://financialoftips.com/2023/02/24/cum-ex-geschaefte-eventuell-immer-noch-moeglich-steuern/

Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich. 

So erklärte Professor Christoph Spengel (Universität Mannheim) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag am 9.9.2020, diese Geschäfte seien seit Jahrzehnten trotz der Umstellung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bis heute am Markt durch gängige Gestaltungsmodelle anzutreffen. “Dem deutschen Staat entgehen jährlich Milliarden Euro an Kapitalertragsteuern beziehungsweise Kapitalertragsteuern werden erstattet, obwohl sie nicht vereinnahmt worden sind”, erklärte Spengel. Er bezeichnete dies als “unerträglichen Zustand” und forderte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte endlich zu unterbinden.

Es wurden in den Stellungnahmen aber auch andere Auffassungen deutlich.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge von Oppositionsfraktionen

Die Fraktion Die Linke verlangt Maßnahmen, um Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig zu verhindern. Dafür sei der Mechanismus zur Einbehaltung und Erstattung von Kapitalertragsteuer zu modernisieren und ein lückenloser datenbankgestützter Abgleich von Erstattungsanträgen mit tatsächlichen Steuerzahlungen einzuführen, heißt es im Antrag der Linksfraktion (

19/16836). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag

(19/5765) die Bundesregierung auf, alle Geschäftsmodelle zu bekämpfen, bei denen der Ertrag allein in einem angestrebten Steuervorteil besteht. Auch neue Cum/Ex-ähnliche Fälle müssten vermieden werden. Sämtliche früheren Cum/Ex-Fälle sollten aufgedeckt und verfolgt werden. Mit einem europaweiten Schaden von geschätzt 55 Milliarden Euro seien Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte “der größte Raubzug der Geschichte”, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem Antrag.

Cum/Ex-Geschäfte mit veränderter Struktur

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Alexander Heist, der von der “Bürgerbewegung Finanzwende” beauftragt worden battle, erscheint es auch heute noch möglich, “dass so intestine wie keine Kapitalertragsteuer auf Dividendenauszahlungen beim Fiskus ankommt”. Aufgrund von Ansprüchen aus Doppelbesteuerungsabkommen könne es darüber hinaus weiterhin zur mehrfachen Erstattung nicht gezahlter Steuer kommen. Trotz verschiedener Maßnahmen der Finanzverwaltung – wie zum Beispiel keine Steuererstattungen mehr an Briefkastenfirmen auszubezahlen – bestehe Anlass zu der Annahme, dass die Cum/Ex-Geschäfte mit veränderter Struktur bis zum heutigen Tage weiterlaufen würden. Der Journalist Oliver Schröhm berichtete von “Mutationen von Cum/Ex”, die weiterhin möglich seien.

Andere Ansicht: Keinen akuter und dringlichen Handlungsbedarf

Eine andere Auffassung vertrat dagegen Professor Tim Florstedt von der Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden. Florstedt kann einen akuten und dringlichen Handlungsbedarf nicht erkennen. Die gesetzlichen Maßnahmen und nicht zuletzt die strafrechtliche Aufarbeitung hätten die erhoffte Eindämmung des saisonalen Aktienhandels erbracht. Dubiose Fondsangebote mit besonderen Dividendenstrategien würden kaum noch vermarktet. “Die Volumina des steuermotivierten Aktienhandels scheinen spürbar zurückgegangen zu sein”, erklärte Florstedt. Abstrakte Gesetzeslücken würden vorauseilend und zügig geschlossen.

Richter sieht Handlungsbedarf für die Finanzverwaltung

Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht, erläuterte mehrere Urteile zu Cum/Ex und Cum/Cum. Es bestehe dringender Handlungsbedarf für die Finanzverwaltung, die Cum/Cum-Geschäfte unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsmissbrauchs aufzugreifen, forderte Lotzgeselle in seiner Stellungnahme.

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, erklärte, wenn die Steuerfahndung energischer aufgestellt worden wäre und früher hätte durchgreifen können, würde man sich heute leichter tun. Die “Steuerakrobaten” seien dem Fiskus immer voraus, beklagt er. Jörg Klöckner vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Düsseldorf wies darauf hin, dass es weitere Cum/Ex-Verfahren geben werde. Er zeigte sich aber überzeugt, dass die Behörden am Ende erfolgreich arbeiten würden. Die umfassendsten Fälle sollten inzwischen aufgegriffen worden seien, hieß es vom Bundeszentralamt für Steuern auf Fragen nach drohender Verjährung.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 9.9.2020

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Cum-Ex-Verfahren: Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung | Steuern https://financialoftips.com/cum-ex-verfahren-strafbarkeit-wegen-steuerhinterziehung-steuern/ https://financialoftips.com/cum-ex-verfahren-strafbarkeit-wegen-steuerhinterziehung-steuern/#respond Wed, 22 Feb 2023 19:10:30 +0000 https://financialoftips.com/2023/02/22/cum-ex-verfahren-strafbarkeit-wegen-steuerhinterziehung-steuern/


Cum-Ex-Verfahren: Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung

Bild: Bundesgerichtshof, Fotograf: Joe Miletzki
Der BGH entschied im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren.

Der BGH entschied in einem ersten Verfahren, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbare Handlungen darstellen und bestätigte, dass die Gewinne aus den Geschäften eingezogen werden können.

Erstattung von Kapitalertragsteuer durch sog. Cum-Ex-Geschäfte

Mittel Cum-Ex-Geschäften gelang es dem Angeklagten S und Verantwortliche des Bankhauses W., insbesondere die gesondert Verfolgten Dr. O. und Sc., in den Jahren 2007 bis 2011, deutsche Finanzbehörden durch wahrheitswidrige Erklärungen zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, die tatsächlich aber nicht entrichtet wurde.

Das Landgericht hatte daher den Angeklagten S  wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt: Zudem hat es gegen den Mitangeklagten D.wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Bei dem Angeklagten S. wurden die Taterträge i. H. von 14 Millionen EUR sowie bei dem Bankhaus W. als der Einziehungsbeteiligten i. H: von ca. 176 Millionen EUR eingezogen.

Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Der BGH  hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Der BGH entschied zudem, dass die Voraussetzungen zur jeweiligen Einziehung der Gewinne vorlagen und die erzielten Taterträge und der hieraus gezogenen Nutzungen die Höhe der Einziehungsbeträge zutreffend bestimmt wurden.


BGH, Urteil v. 28.7.2021, 1 StR 519/20

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