Caba sieht nun sogar Chancen für Autofahrer, die bislang keine Klage eingereicht haben. Wenn das jeweilige Auto in den vergangenen zehn Jahren gekauft worden oder innerhalb der letzten drei Jahre weiterverkauft worden sei, hält er Ansprüche nicht für verjährt. Letztlich komme es bei der Frage der Verjährung aber auf den Einzelfall an. „Grob kann man aber sagen: Wer sein Auto in den letzten zehn Jahren gekauft hat, hat sehr gute Chancen”, so Caba. Das Fahrzeug solle zudem unter 300.000 Kilometer gefahren sein. Denn bei einem möglichen Schadensersatz werden die erzielten Vorteile aus der Nutzung angerechnet. Bei einer bereits sehr hohen Fahrleistung bliebe dann vom Schadensersatz nichts mehr übrig.
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Die Frage der Verjährung dürfte die Gerichte damit weiter beschäftigen. Denn Anwalt Caba stützt seine Argumentation darauf, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst durch das EuGH-Urteil vom März zu laufen begonnen habe. Erst durch dieses Urteil sei deutlich geworden, dass Ansprüche der Dieselfahrer in der Verbindung aus deutschem und europäischen Recht bestünden.