Welche Fehlerquellen gibt es noch?
Das Messgerät muss vorschriftsmäßig aufgebaut sein, der bedienende Beamte muss über die nötige Sachkenntnis verfügen, der Auswerte-Beamte auch. Das Messgerät muss geeicht sei. Die ganze Beweiskette muss da sein – das ist in den seltensten Fällen so. Die Akten sind beinahe nie vollständig. Mitunter weigern sich Behörden sogar, die Messdaten herauszugeben. Viele Messgeräte speichern die Daten auch gar nicht, sodass die Messung nur bedingt nachvollzogen werden kann. Stellen Sie sich vor, bei einem Mord würde die Polizei die Tatwaffe als Beweis noch am Tatort entsorgen. Da würde man auch sagen, das kann doch nicht sein. Es gibt ein anhängiges Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, wonach die Hersteller verpflichtet werden könnten, die Speicherung der Messdaten zu ermöglichen. Im Second ist es noch nicht so.