Bei den Adressaten öffentlicher Bafin-Rüffel handelt es sich in der Regel um nicht allzu systemrelevante Institute. Mal ist es die Raiffeisenbank Lech-Donau, die wegen „unterlassener Meldungen an den Bafin-Kontenvergleich“ ein Bußgeld von 22.000 Euro zahlen soll (Rüffel vom 7. Juli). Mal ist es die Vereinigte Volksbank Brakel, die wegen organisatorischer Nachlässigkeiten „zusätzliche Eigenmittel“ vorzuhalten hat (Rüffel vom 3. Juni). Mal ist es die Cronbank, der nahegelegt wird, doch bitteschön „geeignete Maßnahmen“ im Bereich der Geldwäsche-Prävention zu ergreifen (Rüffel vom 29. Mai).
Umso bemerkenswerter ist vor diesem Hintergrund, dass im Rüffel-Register der Bonner Aufsichtsbehörde zuletzt allerdings auch zwei Frankfurter Dickschiffe aufkreuzten. Nämlich im Juni die Deka (wegen dieser Sache hier). Und gestern nun die Helaba, bei der die Bafin „Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ diagnostiziert hat, wobei es insbesondere bei der „Identifizierung von Kunden“ sowie bei der „Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten“ zu haken scheint.
Was an diesem Fall nun besonders interessant ist: In ziemlich genau einem Jahr tritt die neue EU-Verordnung zur Geldwäsche-Prävention in Kraft. Und bei der geht es im Kern um schärfere Vorgaben a) zur Kundenidentifizierung, b) zur Datenerfassung und c) zur laufenden Buyer Due Diligence – additionally genau jene Felder, die einem Institut wie der Helaba offenbar auch heute schon erhebliche Probleme bereiten. Und in der Tat: Für Banken und Sparkassen bedeutet die AML-Reform einen erheblichen Kraftakt – und zumindest einige Participant sind bei ihren Vorbereitungen spät dran.