Exklusiv
Die Melodie von „Aufsicht gentle“, dem neuen Hit der Bafin, hat man zwar seit Monaten im Ohr – die Lyrics allerdings waren bislang eher etwas für die Connaisseure. Mal ging es um die Aufhebung der Pflicht zur Erstellung vierteljährlicher „Gesamtrisiko-Berichte“. Mal um die leichtere Anerkennung ausländischer Führungszeugnisse beim Inhaber-Kontrollverfahren. Mal wies die Bafin darauf hin, dass kleine Institute nur noch einen statt zuvor drei „Liquiditäts-Stresstests“ professional Quartal zu absolvieren hätten. Und dann wieder gab sie zu verstehen, dass sie zwei EBA-Richtlinien für etwas übertrieben hält und deshalb die Umsetzung verweigert (es ging um die „EBA/GL/2024/14“ sowie die „EBA/GL/2024/15“, wie die Connaisseure selbstverständlich wissen).
Sind Sie bereits Abonnent? Hier geht’s zum Login!
Weiterlesen mit dem Premium-Abo von Finanz-Szene
Finanz-Szene ist das Nr.-1-Medium für Banken und Fintechs. Jetzt Premium-Abonnent werden und Zugang zu allen Inhalten sichern. Ab 9,99 Euro (für den 1. Monat).
- Erhalten Sie 5x professional Woche unseren preisgekrönten Premium-E-newsletter
- Sichern Sie sich vollen Zugriff auf sämtliche Scoops, Information, Analysen und sonstigen Inhalte auf Finanz-Szene.
- Lesen Sie, was die High-Entscheider in der deutschen Finanz-Szene lesen
Rechtehinweis
Die Artikel von Finanz-Szene sind urheberrechtlich geschützt und nur für den jeweiligen Premium-Abonnenten persönlich bestimmt. Die Weitergabe – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Wie Sie Inhalte rechtssicher teilen können (z.B. through Pressespiegel), erfahren Sie hier.
Danke für Ihr Verständnis. Durch Ihr Abonnement sichern Sie ein Stück Journalismus!