Aufsichts-Ticker
Die Bafin hat (wie im Februar angekündigt) eine deutlich entschlackte Neufassung ihrer Mindestanforderungen ans Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt – mit Lockerungen vor allem für „kleine“ (bis maximal 5 Mrd. Euro Bilanzsumme) sowie für „sehr kleine“ Institute (bis maximal 1 Mrd. Euro Bilanzsumme). Additionally vor allem für viele Sparkassen und Volksbanken.
Hier die wichtigsten Änderungen:
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