Im vergangenen Jahr 2023 konnten rund 750.000 Jugendliche zum 18. Geburtstag vom Staat einen „KulturPass“ mit einem Guthaben von 200 Euro bekommen. Das Funds kann zwei Jahre lang auf der digitalen Plattform www.kulturpass.de eingelöst werden und darf nur für kulturelle Zwecke verwendet werden, additionally für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und CDs oder Schallplatten. Die Bundesregierung stellte für das Pilotprojekt 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Aktuell geht ab dem 1.3.2024 der „KulturPass“ in die Verlängerung: Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern (Jahrgang 2006), können mit dem KulturPass auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Das begünstigt rund 750.000 Jugendliche. Aufgrund der engen Haushaltslage wird jedoch das Guthaben auf 100 Euro halbiert. Mit dem geförderten KulturPass will der Bund nicht nur junge Menschen, sondern auch Kultureinrichtungen unterstützen.
- Für den Jahrgang 2006 ist die Freischaltung ab dem 1. März 2024 möglich. Wer im Januar oder Februar 2024 seinen 18. Geburtstag feiert, geht nicht leer aus. Denn sie sollen die Möglichkeit haben, den Kulturpass nachträglich freizuschalten und somit auch von den kulturellen Angeboten zu profitieren.
- Funds aus dem Vorjahr auch im Jahr 2024 nutzbar: Mit der Verlängerung des KulturPasses können auch die Budgets des Jahrgangs 2005 in diesem Jahr weiter genutzt werden. Rund 285.000 junge Menschen, die 2023 18 Jahre geworden sind, können damit den Restbetrag noch bis zum 31.12.2024 einlösen.
Verfahren: Für den Erhalt des Kulturpasses ist ein Antrag auf der Web site www.kulturpass.de erforderlich, denn er ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Für die Anmeldung und Freischaltung des Budgets ist ein elektronischer Personalausweis, eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erforderlich. Damit lässt man sich über ein On-line-Ausweis-Verfahren registrieren. Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen die gewünschten Sachen per App reserviert und vor Ort abgeholt werden.
Einmal registriert, kann man das Funds über die KulturPass-Web site oder App bis zum 31.12.2024 einlösen. Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommt man vor Ort bei den Kulturanbietenden. Diese müssen sich auf der Web site ebenfalls registrieren und ihre Angebote präsentieren. Die Registrierung ist aber auf lokale Kulturanbieter beschränkt. Große Verkaufsplattformen und On-line-Versandhändler sind ausgeschlossen.